Das deutsche Steuerrecht bietet eine Vielzahl an sogenannten Sachbezügen, steuerfreien oder pauschal besteuerten Vergütungsbausteinen. Die Nutzung dieser Bausteine ist für den Arbeitgeber und den Mitarbeiter deutlich günstiger als klassische Gehaltszahlungen. Je nach Wunsch des Arbeitgebers kann die innovative Vergütung nur dem Mitarbeiter mehr netto ermöglichen, dem Arbeitgeber Liquidität sparen, oder beiden Seiten Vorteile bringen. Es gibt insgesamt über 25 Vergütungsbausteine, die teilweise schon seit vielen Jahren im Gesetz verankert sind; hierunter fallen z. B . Erholungsbeihilfen, Sachbezüge, Kindergartenbeiträge, Entfernungspauschale, Handykosten, Garagen-, Internet-, und Werbepauschalen etc.
Unsere Kanzlei ist mit einem weitreichenden Netzwerk aus Steuerberatern, Fachanwälten für Arbeitsrecht und vielen anderen Experten verknüpft. Dadurch vereinen wir ein vielfältiges und umfangreiches Wissen rund um das Thema Lohnkostenoptimierung.
Zudem ist unsere Kanzlei Mitinitiator und Mitbegründer der Qualitätsoffensive für das „GIV-Gütesiegel“. Dies sichert Ihnen unser stetiges Streben nach Qualität, Integrität und Aktualität im Bereich alternativer Vergütungssysteme.