Das Steuerrecht wird immer komplizierter. Durch unsere hohe Qualifikation verbunden mit konsequenten Fortbildungen sind wir Ihr kompetenter Partner für folgende Tätigkeiten:
- Erstellung sämtlicher Jahressteuererklärungen (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuerbilanzen und steuerlichen Sonderbilanzen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- Erstellung einmaliger Steuererklärungen (z.B. Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer)
- Stellen von Anträgen (z.B. Kindergeld)
- Beratung in laufenden steuerlichen Fragestellungen (z.B. im Bereich der grenzüberschreitenden Umsatzsteuer)
- Gestaltende Steuerberatung: Hier gehört insbesondere die Gründungsberatung (Existenzgründung) sowie die Beratung bei der Rechtsformwahl, der Umstrukturierung und Nachfolge im Unternehmen. Auch bei Investitionsentscheidungen im betrieblichen und privaten Bereich sind steuerliche Gestaltungsmöglickeiten einzubeziehen.