Steuergestaltung

Als innovativer Steuerberater liegt mir das Thema Steuergestaltung besonders am Herzen. Hier erarbeiten wir zusammen mit Ihnen ein individuell maßgeschneidertes Konzept. Nach Erfassung der IST-Situation wird unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und individuellen Zielvorstellungen die SOLL-Situation erarbeitet. Leider kümmern sich nur wenige Steuerberater um dieses wichtige Thema. Dies liegt zum einen daran, dass das Themenfeld sehr komplex ist, da immer auch angrenzende Rechtsgebiete von der Beratung betroffen sind. Zum anderen werden Steuerberater paradoxerweise in diesem Bereich gar nicht ausgebildet. Schwerpunkt der Steuerberaterprüfung, und demzufolge auch der Ausbildung hierauf, ist die korrekte Steuerveranlagung. Diese findet rückwärtsbezogen statt, die Steuergestaltung jedoch findet, bis auf wenige Ausnahmen, in der Zukunft statt.

Besonders häufige Problemstellungen:

                        • Zu hohe Einkommensteuerlast
                        • Zu hohe Körperschaftsteuerlast
                        • Zu hohe Gewerbesteuerlast
                        • Erbschafts-/Schenkungssteuer optimieren
                        • Vermögensabsicherung vor Zugriff Dritter
                        • Gesellschaftsstruktur optimieren
                        • Vermögen vor Zersplitterung schützen
                        • Problematik von Pensionsrückstellungen lösen
                        • Zusätzliche steuerliche Identitäten schaffen
                        • Schneller, mehr Vermögen aufbauen
                        • Liquidität für Investitionen schaffen
                        • Unternehmensverkauf vorbereiten
                        • Mitarbeiterbindung
                        • Lohnkostenoptimierung

Kontakt

Sie haben Fragen rund um das Thema Steuer und Steuerberatung? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Tel: 07347 – 95880-0
Fax: 07347 – 95880-19

info@steuerberater-merkle.de

Durch den Einsatz verschiedener Rechtsformen kombiniert mit dem konsequenten Einsatz zahlreicher Steuervergünstigungen in den diversen Steuergesetzen, können wir die oben genannten Probleme zielgerichtet lösen. Nahezu alle Gestaltungen haben aber zum Teil große Auswirkungen auf angrenzende Rechtsgebiete und müssen daher zwingend im Rahmen des Gesamtkonzeptes berücksichtigt werden. Gemeinsam mit der BM-Rechtsanwalts-GmbH bieten wir vollumfassend und koordiniert Lösungen sowohl in steuerlicher als auch rechtlicher Sicht an. Bei unserer abgestimmten Vorgehensweise berücksichtigen wir somit auch Themen wie beispielsweise:

                        • Haftungsrecht
                        • Erbrecht
                        • Familienrecht
                        • Gesellschaftsrecht
                        • Arbeitsrecht
                        • Sozialversicherungsrecht

Es gibt in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten um die oben angegebenen Ziele zu erreichen. Leider sind diese oftmals nicht bekannt oder großen Konzernunternehmen vorbehalten. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diese Methoden auf den Mittelstand zu übertragen, so dass auch kleinere und mittlere Unternehmen und zum Teil auch Privatpersonen von diesen Vorteilen profitieren können. Oftmals ist eine Kombination diverser Rechtsformen ein geeignetes Mittel, um unter anderem die Steuerlast deutlich zu senken. In Betracht kommen dabei insbesondere folgende Rechtsformen:

                        • Einzelunternehmen
                        • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
                        • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
                        • Kommanditgesellschaft (KG)
                        • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
                        • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
                        • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
                        • GmbH & Co.KG
                        • Genossenschaft (eG)
                        • Stiftung
                          Gemeinnützige Stiftung
                          Familienstiftung
                        • Aktiengesellschaft (AG)
                        • Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Sämtliche Rechtsformen haben jeweils diverse Vor- und Nachteile. Durch geschickte Kombination können die Vorteile potenziert und dabei die Nachteile größtenteils eliminiert werden. Welche Kombination(en) sinnvoll sind, hängt sehr stark von der gewünschten Zielrichtung des Mandanten ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wir beraten Sie gerne:

Steuern in privates Vermögen umwandeln

Vermögensaufbau wird leider regelmäßig ohne Berücksichtigung von Steuern betrieben. Dies liegt mitunter daran, dass Berater von Banken und Versicherungen, die oft in diesem Bereich unterstützen, keine steuerliche Beratung anbieten dürfen. Allerdings kann mit den richtigen (steuerlichen) Gestaltungen innerhalb kurzer Zeit ein nennenswertes Vermögen aufgebaut werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei, so dass auch Sie Steuern in privates Vermögen umwandeln können.

Steuern der Vorjahre zurückholen

Bezahlte Steuern der Vorjahre sind bereits veranlagt und bezahlt und können nicht zurückgeholt werden? FALSCH! Selbstverständlich können bereits bezahlte Steuern der Vorjahre noch zurückgeholt werden. Wenn man weiß, wie es geht. Gerade diese Möglichkeit in Kombination mit sinnvollen Investitionen ist ein wesentlicher Faktor für schnellen und erfolgreichen Vermögensaufbau.

Immobilien

Fremdvermietete Immobilien eignen sich hervorragend für den privaten Vermögensaufbau. Sie bieten im Vergleich zu den klassischen Anlageformen (Sparbuch, Bausparkasse, Festgeldanlagen, etc.) vier immense Vorteile:

1. der Mieter bezahlt die Altersvorsorge/den Vermögensaufbau
2. als Sachanlage vor Inflation geschützt
3. steuerlich verwertbar
4. Geringes Eigenkapital nötig, um große Vermögenswerte anzuschaffen

Jedoch verschenken viele Immobilieninvestoren viel (Steuer)Geld, indem sie die Immobilie als einmaliges Investment betrachten. Aber unabhängig davon, ob man die Immobilie als Altersvorsorge behalten oder später wieder veräußern möchte, ist man gut beraten, die Immobilie zu entwickeln und regelmäßig die stillen Reserven (steuerfrei) zum weiteren Vermögensaufbau nutzbar zu machen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Vermögenssicherung

Für größere Vermögen steht die Vermögenssicherung im Vordergrund. Durch zielgerichtete Gestaltungen können wir Sie unterstützen, Ihr hart erarbeitetes Vermögen zu sichern. Dabei ist es unerheblich, ob Sie es vor Zugriffen Dritter schützen wollen oder zum Beispiel eine Zersplitterung im Falle von Tod oder Scheidung verhindern wollen. Gerade im Hinblick auf die drohende Finanzkrise im Zuge der Corona-Politik ist es wichtig, hier rechtzeitig die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Vermögensübertragung

Sie möchten Ihr Vermögen möglichst steuerschonend auf die nächste Generation übertragen? Gerade die Steuerbelastung aus Erbschafts- oder Schenkungssteuer kann mitunter erheblich sein. Durch vorausschauende Planung und Gestaltung können hier erhebliche Einsparungen generiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um privates Vermögen oder Unternehmensvermögen handelt.

Unternehmensverkauf vorbereiten

Ein Unternehmensverkauf ist für viele ein einmaliger Vorgang in ihrem Leben. Mangels Erfahrung sind sie somit auf Unterstützung durch Berater angewiesen. Unsere Expertise in diesem Themenkomplex kann Ihnen helfen, Unsummen an Steuern einzusparen. Mit der richtigen Gestaltung kann die Steuerbelastung aus einem Unternehmensverkauf auch nahezu komplett vermieden werden. Sprechen Sie uns an.

Problemfeld Pensionsrückstellung

Gerade im Zuge eines Unternehmesverkaufs kommt oft das Problemfeld der Pensionsrückstellung zur Sprache. Insbesondere ältere Pensionsrückstellungen sind oft unterdotiert. Ein potenzieller Käufer geht dieses finanziell unkalkulierbare Risiko regelmäßig nicht ein. Umso wichtiger ist es, gerade hier Lösungen anbieten zu können, da andernfalls das Unternehmen unverkäuflich ist und das Lebenswerk dann nicht fortgeführt werden kann.

Steuerbüro Merkle
Königstraße 87, 89165 Dietenheim

Telefon
07347 – 95880-0
Montag – Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitags: 08.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

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